Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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19.11.2012, 18:23
Beitrag: #2
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Das ist kein Arbeitszimmer, insb. Zugang von Außen und Mitarbeiter- und Kundenbesuch sind Anzeichen, dass es an der Einbindung der Räumlichkeiten in die häusliche Sphäre fehlt. Ergo: Soweit Aufwendungen nicht Drittaufwand sind, voller Abzug als BA. Ggf sogar keine Beschränkung der Fahrtkosten zum Hauptbüro auf Entfernungspauschale, da Fahrten zwischen Betriebsstätten.
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