Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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19.11.2012, 18:11
Beitrag: #1
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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo,
Mandant (Versicherungsvertreter) betreibt sein Haupt-Büro in einer Stadt außerhalb des Wohnorts. Im Keller seines Wohnhauses befindet sich ein voll ausgestattetes Nebenbüro, in dem auch eine Mitarbeitern (zumindest stundenweise) tätig ist. Der Zugang für die Kunden erfolgt seperat und örtlich getrennt vom privaten Wohnbereich. An der Außenwand befindet sich eine Werbeanlage. Das Kellerbüro besitzt einen zweiten Zugang von der Wohnräumen des Mandanten, dieser wird aber nicht von den Kunden genutzt und ist denen auch nicht bekannt. Wie und in welcher maximalen Höhe sind die Raumkosten für dieses Nebenbüro als Betriebsausgaben zu berücksichtigen ? In diesem Fall fand bereits eine BP statt. Die Auffassungen des FA und von mir erläutere ich erstmal nicht, um die Meinungsbildung nicht schon vorab zu beeinflussen. Schönen Abend !!! |
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