Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ablaufhemmung nach §171 Abs.4 AO
19.11.2012, 17:11
Beitrag: #2
RE: Ablaufhemmung nach §171 Abs.4 AO
Ich würde Rückfrage stellen: Stellen Sie Antrag auf Verschiebung mit Folge Ablaufhemmung, wenn nein, werden wir die BP vor Ort beginnen und wenn keine Unterlagen vorgelegt werden können Schätzungsgrundlagen ermitteln.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ablaufhemmung nach §171 Abs.4 AO - showbee - 19.11.2012 17:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation