Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
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09.11.2007, 15:07
Beitrag: #4
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RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
PiranhaVS schrieb:Mein Mandant ist der Gewinner, er kann steuerpflichtig vermieten und hätte den Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten und eventuell aus dem Kaufpreis (wenn hier wirksam im notariellen Vertrag verzichtet würde)...Naja, da stellt sich schon mal die Frage, ob die Mieterin bereit ist, den höheren Brutto-Preis zu zahlen? Und wenn sie das ist, dann würde ich mich als Vermieter fragen, ob ich ihr diesen Mietpreis nicht auch netto unterjubeln kann. Für sie es es wurscht (zumindest i.H.v. 70%) und für den Vermieter wäre das langfristig vermutlich vorteilhafter als der Vorsteuerabzug. Von einer Option beim Verkauf und dem VoSt-Abzug hat der Mandant m.E. gar nichts. Der Verkäufer wird ja kaum den bisherigen Netto-Kaufpreis zum Bruttopreis machen... |
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Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung - PiranhaVS - 09.11.2007, 14:06
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung - towel day - 09.11.2007, 14:36
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung - PiranhaVS - 09.11.2007, 14:51
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung - towel day - 09.11.2007 15:07
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