HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
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13.11.2012, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2012 20:12 von Cloud.)
Beitrag: #14
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RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
(13.11.2012 15:39)blindworm schrieb:Zitat:außer den StB und WP interessiert das kaum einen. Hallo, bei uns ist das Thema latente Steuern bei kleinen Kapges. ein Dauerbrenner. Derzeit bin ich genötigt latente Steuern auch bei kleinen zu bilden, obwohl ich der Meinung des IDW nicht folgen will, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Verusachung (siehe auch Begründung von BStBK). Im Heft 43 der Fachzeitschrift der Betrieb steht dazu folgendes von Herrn Dr. Andreas Haaker (nur der letzte Teil): Offen bleibt, woran sich die wirtschaftliche Verursachung nach Ansicht des IDW ausrichtet und wie die Rückstellungspflicht i. S. des IDW zu begründen ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Passivierungspflicht als "ganz h. M." (Graf von Kanitz, WPg 2011 S. 906) geadelt und faktisch unterschiedliche GoB für die Handels- und Steuerbilanz konstruiert werden, denn es "kann bezüglich der Bestimmung des Rückstellungsansatzes zwischen Handels- und Steuerbilanz kein Unterschied bestehen, erst recht kann es keine unterschiedliche handelsrechtliche und steuerliche ,Sichtweise' geben" (Hoffmann, StuB, 2011 S. 770). Hoffmann/Lüdenbach halten auch insofern die IDW-Auffassung zu den passiven latenten Steuern zu Recht für "konzeptionell verfehlt" (NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl. 2012, § 274 Rdn. 3a). Bei tatsächlicher "Steuerstundung" mag im Einzelfall etwas anderes gelten. Doch auch hier lässt sich die Rückstellungspflicht nicht zwingend begründen, wie die BStBK in ihrer Stellungnahme belegt. Grüße |
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