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Missglückter Nießbrauch
12.11.2012, 23:15
Beitrag: #6
RE: Missglückter Nießbrauch
Also wenn kein Niessbrauch vereinbart wurde, wovon ich nach dem geschilderten Sachverhalt jetzt ausgehe, bin ich auch bei showbees Lösungsansatz.

Insbesondere würde ich mich dabei auf das Grundbuch stützen. Wenn B zivilrechtlicher Eigentümer ist, und kein Nießbrauch zugunsten des A eingetragen ist, stehen die Mieten B als zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer zu.

Auch wenn im Notarvertrag "Schenkung" stehen sollte, ist dieser Vertrag dann steuerlich dahingehend zu verstehen, dass die Mieten Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks sind.

Von daher würde ich die üblicherweise jährlich zu erzielende Miete ermitteln, und über die Lebenserwartung von A abzinsen, um den Kaufpreis zu ermitteln.

B hat eine "normale" Vermietung und kann dazu noch die in den Kaufpreisraten enthaltenen zinsen als WK abziehen. A muss spiegelbildlich die entsprechenden Zinsen versteuern.

Bezüglich der Afa hat showbee schon die grundsätze einer gemischten Schenkung angeführt.

Außerdem ist das Vorliegen eines privaten Veräußrungsgeschäftes bei A zu prüfen.

Das wäre zumindest mein lösungsansatz.

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Missglückter Nießbrauch - taxpert - 08.11.2012, 15:03
RE: Missglückter Nießbrauch - Uwe - 08.11.2012, 16:32
Missglückter Nießbrauch - Clematis - 09.11.2012, 08:07
RE: Missglückter Nießbrauch - Jive - 12.11.2012 23:15
RE: Missglückter Nießbrauch - Uwe - 13.11.2012, 23:06

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