Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
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02.11.2012, 13:27
Beitrag: #4
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RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
Für die Bank gibt es keine Geser, nur die KG!
Im Rahmen der e+g Fest werden die Einkünfte festgestellt und auf die Geser verteilt. Die Einkünfte werden hier Brutto erfasst! So spielen z.B. §3 Nr.40 EStG oder §8b KStG keine Rolle! Auf Ebene der einzelnen Geser erfolgt dann ggf. die Verrechnung nach §20 VI EStG. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Abschreiber - 30.10.2012, 12:30
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - meyer - 30.10.2012, 17:24
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Abschreiber - 01.11.2012, 14:42
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - taxpert - 02.11.2012 13:27
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - meyer - 02.11.2012, 15:18
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Jive - 06.11.2012, 17:46
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