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Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen
24.10.2012, 08:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2012 08:43 von Taxman.)
Beitrag: #3
RE: Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen
(24.10.2012 07:43)blindworm schrieb:  Siehe Haufe 2522309 Zitat:

"...Nach Erlöschen des Nießbrauchs, z. B. aufgrund seiner Ablösung, ist der Eigentümer - bei einkunftsrelevanter Nutzung - zur Inanspruchnahme der Gebäudeabschreibung berechtigt. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist jedoch zu beachten, dass der Kapitalwert des Nießbrauchs nicht zu den Anschaffungskosten gehört. Das AfA-Volumen ist in derartigen Fällen um die AfA-Beträge zu kürzen, die von den Anschaffungskosten des Eigentümers auf den Zeitraum zwischen Anschaffung des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs entfallen[3]. Bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung ist er zur Fortführung der AfA des Rechtsvorgängers (§ 11d EStDV) berechtigt[4]..."

Das war genau die Antwort, die ich gesucht habe. Dann lag ich mit meiner Überlegung gar nicht so daneben.

Danke
Arrgh, man sollte auch mal genauer lesen.

Beck Erlasse 1 - § 21/2 Tz 47 letzter Satz

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen - Taxman - 24.10.2012 08:40

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