Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen
|
24.10.2012, 07:43
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen
Hallo,
"...V überträgt ein Mietobjekt unter Vorbehaltsnießbrauch auf S..." Somit erzielt S auch weiterhin die Einkünfte aus V+V. Die AfA bei V bleibt unverändert, S kann keine Werbungskosten geltend machen. Siehe auch Haufe Index 2522308 Zitat: "...Im Gegensatz zum Zuwendungsnießbraucher ist der Vorbehaltsnießbraucher auch zur Vornahme der Gebäudeabschreibung berechtigt, da der Zusammenhang zwischen der auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten einerseits und der Nutzung des Gebäudes zur Erzielung von Einkünften andererseits durch die Grundstücksübertragung nicht unterbrochen wird[1]. Wurde das Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs entgeltlich übertragen, ist die Bemessungsgrundlage für die AfA gleichwohl nicht um die Gegenleistung des Erwerbers zu kürzen..." Haufe Index 2522309 Zitat: "...Der neue Eigentümer kann mangels Nutzungsbefugnis und damit ausgeschlossener Einkunftserzielung weder Werbungskosten noch Abschreibungen geltend machen...." "...Das Gleichstellungsgeld stellt Anschaffungskosten dar...." Es gilt ab dem Zeitpunkt des Erlöschens die sog. Trennungstheorie. S kann neben anderen Werbungskosten bzgl. der eigenen AK (entgeltlicher Teil Gleichstellungsgeld) die AfA geltend machen. Bezüglich des unentgeltlich erworbenden Teil der ursprünglichen AK des V wird die AfA-Reihe anteilig unverändert fortgeführt. Siehe Haufe 2522309 Zitat: "...Nach Erlöschen des Nießbrauchs, z. B. aufgrund seiner Ablösung, ist der Eigentümer - bei einkunftsrelevanter Nutzung - zur Inanspruchnahme der Gebäudeabschreibung berechtigt. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist jedoch zu beachten, dass der Kapitalwert des Nießbrauchs nicht zu den Anschaffungskosten gehört. Das AfA-Volumen ist in derartigen Fällen um die AfA-Beträge zu kürzen, die von den Anschaffungskosten des Eigentümers auf den Zeitraum zwischen Anschaffung des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs entfallen[3]. Bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung ist er zur Fortführung der AfA des Rechtsvorgängers (§ 11d EStDV) berechtigt[4]..." Ich hoffe, ich habe nichts übersehen. Gruß |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen - Taxman - 23.10.2012, 19:35
RE: Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen - blind**** - 24.10.2012 07:43
RE: Vorweggenomme Erbfolge / AfA-Volumen - Taxman - 24.10.2012, 08:40
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste