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Berichtigte Steuererklärungen
16.10.2012, 14:02
Beitrag: #6
RE: Berichtigte Steuererklärungen
(16.10.2012 11:56)ecro schrieb:  Aus meiner Sicht gehört der "Nachschub" zur Erklärung und ist daher Bestandteil dieser. Das FA hat abweichend veranlagt und der Bescheid ist bestandskräftig.

Von diesem Ansatz mal ausgehend und unter der Annahme, dass die Abweichung von der (letzten) Erklärung nicht im Steuerbescheid erläutert wurde, würde ich über § 126 Abs. 3 AO und AEAO zu § 121 Nr.3 zur Wiedereinsetzung kommen wollen.
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RE: Berichtigte Steuererklärungen - Eisvogel - 16.10.2012 14:02

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