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Berichtigte Steuererklärungen
16.10.2012, 12:53
Beitrag: #4
RE: Berichtigte Steuererklärungen
Wie wäre es denn mit § 129 AO wegen Nichtübernahme von Angaben aus der Steuererklärung?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Berichtigte Steuererklärungen - Taxman - 16.10.2012 12:53

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