Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frist Zuordnungsentscheidung, und dann?
12.10.2012, 16:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2012 16:56 von Uwe.)
Beitrag: #1
Frist Zuordnungsentscheidung, und dann?
Hallo allerseits,

wir sitzen gerade bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Steuerpflichtige hat ein Haus gebaut und sein Büro (zweifelsohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) eingerichtet. Die Zuordnung erfolgte ohne Zweifel zu spät: für 2010 im Januar 2012 mit der Umsatzsteuer-Erklärung. Die Erklärung wurde wegen der hohen Nachzahlung bei der Einkommensteuer erst so spät abgegeben. Der Abzug der Vorsteuer wäre zu versagen - für 2010, da nach BFH die Zuordnung zum 31.05.2011 hätte dem Finanzamt angezeigt werden müssen. Wie sieht es aber für 2011 aus (Fertigstellung und Bezug erfolgten erst Mitte 2011)?
Mit der im Januar 2012 eingereichten Umsatzsteuererklärung wurde die Zuordnung mitgeteilt. Wirkt die späte Abgabe jetzt grundsätzlich für alle folgende Jahre, so dass der Vorsteuerabzug insgesamt zu versagen wäre oder liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?

Ein anderes Argument hätte ich auch noch parat: es bestand gar kein Wahlrecht, weil das Büro in der Einliegerwohnung liegt, die Einliegerwohnung komplett betrieblich genutzt wird (auch als Lager) und somit notwendiges Betriebsvermögen darstellt ...

Danke für Meinungen
Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Frist Zuordnungsentscheidung, und dann? - Uwe - 12.10.2012 16:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation