12.10.2012, 16:55
Hallo allerseits,
wir sitzen gerade bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Steuerpflichtige hat ein Haus gebaut und sein Büro (zweifelsohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) eingerichtet. Die Zuordnung erfolgte ohne Zweifel zu spät: für 2010 im Januar 2012 mit der Umsatzsteuer-Erklärung. Die Erklärung wurde wegen der hohen Nachzahlung bei der Einkommensteuer erst so spät abgegeben. Der Abzug der Vorsteuer wäre zu versagen - für 2010, da nach BFH die Zuordnung zum 31.05.2011 hätte dem Finanzamt angezeigt werden müssen. Wie sieht es aber für 2011 aus (Fertigstellung und Bezug erfolgten erst Mitte 2011)?
Mit der im Januar 2012 eingereichten Umsatzsteuererklärung wurde die Zuordnung mitgeteilt. Wirkt die späte Abgabe jetzt grundsätzlich für alle folgende Jahre, so dass der Vorsteuerabzug insgesamt zu versagen wäre oder liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
Ein anderes Argument hätte ich auch noch parat: es bestand gar kein Wahlrecht, weil das Büro in der Einliegerwohnung liegt, die Einliegerwohnung komplett betrieblich genutzt wird (auch als Lager) und somit notwendiges Betriebsvermögen darstellt ...
Danke für Meinungen
Gruss
Uwe
wir sitzen gerade bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Steuerpflichtige hat ein Haus gebaut und sein Büro (zweifelsohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) eingerichtet. Die Zuordnung erfolgte ohne Zweifel zu spät: für 2010 im Januar 2012 mit der Umsatzsteuer-Erklärung. Die Erklärung wurde wegen der hohen Nachzahlung bei der Einkommensteuer erst so spät abgegeben. Der Abzug der Vorsteuer wäre zu versagen - für 2010, da nach BFH die Zuordnung zum 31.05.2011 hätte dem Finanzamt angezeigt werden müssen. Wie sieht es aber für 2011 aus (Fertigstellung und Bezug erfolgten erst Mitte 2011)?
Mit der im Januar 2012 eingereichten Umsatzsteuererklärung wurde die Zuordnung mitgeteilt. Wirkt die späte Abgabe jetzt grundsätzlich für alle folgende Jahre, so dass der Vorsteuerabzug insgesamt zu versagen wäre oder liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
Ein anderes Argument hätte ich auch noch parat: es bestand gar kein Wahlrecht, weil das Büro in der Einliegerwohnung liegt, die Einliegerwohnung komplett betrieblich genutzt wird (auch als Lager) und somit notwendiges Betriebsvermögen darstellt ...
Danke für Meinungen
Gruss
Uwe