Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 11:31
Beitrag: #5
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Quelle: Bewertung des Grundvermögens: Zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder gleich lautende Erlasse zur Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (§§ 176 bis 198 BewG) herausgegeben (AEBewGrV). - Verw.; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder 5.5.2009, z.B. FinMin Baden-Württemberg 5.5.2009, 3 - S 3715/9, BStBl 2009 I S. 590; SIS 09 19 79
Abschnitt 17 und 18 Zitat:Abschnitt 17 Zitat:Befinden sich in einem Mietwohngrundstück Ferienwohnungen, ist die übliche Miete insoweit nach der saisonabhängigen Miete unter Berücksichtigung der üblichen Auslastung zu ermitteln. 2Zeiten der Selbstnutzung sind in die durchschnittliche Auslastung des Objekts einzubeziehen. 3Leerstandszeiten sind im zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen. 4Entgelte für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen oder sonstige Dienst- und Sachleistungen (z.B. Gestellung von Frühstück und Bettwäsche/Handtüchern, Endreinigung und Umlage von Nebenkosten sowie Gepäcktransfer) sind bei der Ermittlung der üblichen Miete nicht zu berücksichtigen (> Abschnitt 14 Abs. 1 Satz 4). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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