das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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01.10.2012, 17:39
Beitrag: #275
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Warum beantragst du nicht gleich die volle Summe des Vorjahres? Lt. BMF ist die NK des Vj. zu akzeptieren, da die NK-Abrechnung ja bis zu einem Jahr auf sich warten lassen kann. Wenn im Frühjahr o. Sommer (bspw. 2012) die Erklärung (bspw. 2011) gemacht wird, liegt fast nie die Abrechnung 2011 vor. Ich nehme dann immer die aus 2010. Da gab es auch noch nie Probleme mit dem FA. Ob es nun ein paar € mehr o. weniger waren - das gleicht sich im nächsten Jahr wieder aus.
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