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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
01.10.2012, 15:14
Beitrag: #268
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Boah ey, jetzt kriege ich aber die Krise:

Steuererklärung 2011 eines kleinen Arbeitnehmers eingereicht.

Da die NK-Abrechung 2011 für die gemietete Wohnung noch nicht vorlag, 80% des Vorjahres geschätzt und gebeten, die Veranlagung insoweit teilweise vorläufig ergehen zu lassen, bis die Abrechung vorliegt.

Bescheid kommt, § 35a mit Null € (damit hätte ich ja kein Problem), Hinweis darauf dass nichts berücksichtigt wurde, weil die Abrechnung nicht vorlag, - aber eben auch kein Vorläufigkeitsvermerk mt aufgenommen.

Jetzt hab ich da grad angerufen und die Dame meinte: "Nö, da lag nichts bei. Aus die Maus." (<= O-Ton).

Auf meine Bitte, den Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmen, meine sie: "Wissen Sie, wie viele Fälle ich habe? Dann muss ich ja jeden Fall zweimal in die Hand nehmen."

(Augen auf bei der Berufswahl?)

Jetzt wird sie den Fall mindestens 3 x in die Hand nehmen müssen:

1 x hat sie schon
1 x mal mit meinem Einspruch auf den letzten Drücker
1 x wenn die Abrechnung vorliegt...

*aufreg*

___________________________________________

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Nachrichten in diesem Thema
Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Catja - 01.10.2012 15:14

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