das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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01.10.2012, 15:14
Beitrag: #268
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Boah ey, jetzt kriege ich aber die Krise:
Steuererklärung 2011 eines kleinen Arbeitnehmers eingereicht. Da die NK-Abrechung 2011 für die gemietete Wohnung noch nicht vorlag, 80% des Vorjahres geschätzt und gebeten, die Veranlagung insoweit teilweise vorläufig ergehen zu lassen, bis die Abrechung vorliegt. Bescheid kommt, § 35a mit Null € (damit hätte ich ja kein Problem), Hinweis darauf dass nichts berücksichtigt wurde, weil die Abrechnung nicht vorlag, - aber eben auch kein Vorläufigkeitsvermerk mt aufgenommen. Jetzt hab ich da grad angerufen und die Dame meinte: "Nö, da lag nichts bei. Aus die Maus." (<= O-Ton). Auf meine Bitte, den Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmen, meine sie: "Wissen Sie, wie viele Fälle ich habe? Dann muss ich ja jeden Fall zweimal in die Hand nehmen." (Augen auf bei der Berufswahl?) Jetzt wird sie den Fall mindestens 3 x in die Hand nehmen müssen: 1 x hat sie schon 1 x mal mit meinem Einspruch auf den letzten Drücker 1 x wenn die Abrechnung vorliegt... *aufreg* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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