Datev ANLAG pro und die PersGes
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27.09.2012, 13:38
Beitrag: #8
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RE: Datev ANLAG pro und die PersGes
(27.09.2012 13:27)ecro schrieb: Die beschriebene Verjährung bewirkt m.E. aber nicht ein erlöschen der Forderung, auch nicht zivilrechtlich. Völlig richtig. Wenn denn eine Forderung entstanden ist. Das Problem ist viel mehr, das durch eine steuerliche Gewinnzuweisung kein handelsbilanzielle Forderung entsteht, weil - STBil und HB auseinanderfallen können - das Entstehen einer Forderung nach Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen ist oder diese von Bedingungen abhängig gemacht wird oder eine Forderung nur für bestimmten Betrag entsteht oder die Gesellschafter mangels Liquidität der Gesellschaft die Forderungsentsteheung von Liquidität abhängig machen oder ... (27.09.2012 13:27)ecro schrieb: Ich lasse also einfach die HBil so, wie sie nun mal ist und eliminiere in der Steuererklärung das handelsrechtliche Ergebnis und füge das aus dem F-Bescheid ein. Auch richtig. Das weitere Problem entwickelt sich erst bei dem Gedanken, wie in der ebilanz der "steuerliche Buchwert" der Beteiligung an der Personengesellschaft abgebildet werden muss. schönen Tag noch phönix |
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Datev ANLAG pro und die PersGes - Taxman - 26.09.2012, 20:33
RE: Datev ANLAG pro und die PersGes - höfner501 - 27.09.2012, 10:00
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