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Datev ANLAG pro und die PersGes
27.09.2012, 11:29
Beitrag: #4
RE: Datev ANLAG pro und die PersGes
(27.09.2012 10:02)ecro schrieb:  Ich würde die (handelsrechtliche und nicht abgewertete) Beteiligung im AV stehenlassen und die Gewinnanteile und Entnahmen/Einlagen im UV oder auf der Passivseite zeigen.

Damit hätte ich ein sachliches Problem.
Im Umlaufvermögen wird ein Vermögensgegenstand ausgewiesen, den es schlicht nicht gibt. Und gleiches gilt für Verbindlichkeiten, die es nicht gibt.

Beispiel:

X-GmbH ist an y-KG mit AK = 1000 beteiligt.
Im jahr 2009 erhält sie eine Verlustzuweisung von 500.000 Euro, gleichzeitig entnimmt sie aus der KG 100.000 (den Fall habe ich gerade auf dem Tisch!). Es ist alles handelsrechtlich und steuerlich richtig gelaufen!

Weder die Verlustzuweisung noch die Entnahme führt zu einer Verbindlichkeit.
Genauso wenig, wie eine Gewinnzuweisung oder eine Einlage zu einer Forderung führen würden.

Normalerweise müsste der Ansatz in der Steuerbilanz mit +1.000-500.000-100.000= -599.000 erfolgen.
Soll dies tatsächlich in der Elster-Steuerbilanz so abgebildet werden?
Was mache ich denn mit Gesellschaften, die schon seit 30 Jahren so oder ähnlich laufen (den Fall habe ich auch gerade)? Da kann nach Beraterwechseln, 10 Betriebsprüfungen etc. kein Mensch mehr den Steuerbilanz-Buchwert der Beteiligung ermitteln.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Datev ANLAG pro und die PersGes - phönix - 27.09.2012 11:29

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