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Datev ANLAG pro und die PersGes
27.09.2012, 10:02
Beitrag: #3
RE: Datev ANLAG pro und die PersGes
Ich würde die (handelsrechtliche und nicht abgewertete) Beteiligung im AV stehenlassen und die Gewinnanteile und Entnahmen/Einlagen im UV oder auf der Passivseite zeigen.

Also im Prinzip würde ich schlicht die HBil-Darstellung führen und sonst nichts.

Die Differenz zum "Spiegelbild" kann man nach § 60 (2) EStDV darstellen.

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RE: Datev ANLAG pro und die PersGes - ecro - 27.09.2012 10:02

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