Das nervt das Finanzamt
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21.09.2012, 14:47
Beitrag: #72
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RE: Das nervt das Finanzamt
sehe ich auch so wie Ecro: nur wenn abweichend vom Handelsrecht etwas geregelt werden soll, ist KG-Vertrag schriftlich für Nachweiszwecke unter den Gesellschaftern erforderlich. Aber nur für Nachweiszwecke bei Streit untereinander.
Für Abweichungen vom Handelsrecht, die unter den Gesellschaftern unstrittig sind, ist Schriftform keineswegs vorgeschrieben. Wozu braucht denn das FA einen schriftlichen Vertrag? schönen Tag noch phönix |
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