Das nervt das Finanzamt
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21.09.2012, 13:43
Beitrag: #71
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RE: Das nervt das Finanzamt
Ich kann keine Formvorschrift entdecken, die die Schriftform vorschreibt. § 161 (2) HGB verweist auf die OHG-Vorschriften und von § 105 (3) springt man dann direkt ins BGB (§§705 ff.).
Ich wüsste auch nicht, wozu man einen schriftlichen Vertrag bräuchte, wenn einem mündlichen oder konkludent geschlossenen Vertrag zufolge ohnehin die rechtlichen Folgen des HGB eintreten sollen. Allerdings wäre genau dieser Umstand zu prüfen. Wenn man für irgendwas einen schriftlichen Vertrag braucht, dann muss man eben nochmals gründlich alles durchsuchen. Der ist bestimmt irgendwo. ® |
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