Rente im Ausland
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30.08.2012, 19:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2012 19:52 von meyer.)
Beitrag: #12
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RE: Rente im Ausland
(30.08.2012 14:38)Opa schrieb: Dann ist der erwähnte Satz -> "Die Steuer gemäß § 50 (3) Satz 2 EStG wurde zu ihren Gunsten unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe v. 7.664,- nach dem Grundtarif ermittelt." <- aber sehr irreführend, um nicht zu sagen Quatsch.Quatsch ist es nicht, eher steuerchinesisch. Das soll wohl heißen, dass die 25% Mindestbesteuerung nicht angewendet wurde, sondern die stattdessen jetzt übliche Methode, da die günstiger ist. Die Angabe "Berücksichtigung Grundfreibetrag" ist in der Tat irreführend, gemeint ist, dass der Grundfreibetrag für die Berechnung der Steuer nach der Grundtabelle dem zvE hinzugerechnet wurde. Die 25% Mindestbesteuerung war, wenn ich mich recht erinnere, für EU-Sachverhalte nicht EU-konform. Wenn sonst keine Einkünfte vorliegen, würde der Rentner mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht allerdings besser fahren. |
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Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 12:15
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