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Rente im Ausland
30.08.2012, 14:38
Beitrag: #5
RE: Rente im Ausland
Ahja, das macht schon eher Sinn.

Dann ist der erwähnte Satz -> "Die Steuer gemäß § 50 (3) Satz 2 EStG wurde zu ihren Gunsten unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe v. 7.664,- nach dem Grundtarif ermittelt." <- aber sehr irreführend, um nicht zu sagen Quatsch.

Aber wann wurde der § 50 geändert bzw. wie wird es denn dann heute berechnet? Kommen denn dann noch weitere Bescheide 2006 ffg.? Welche Abzugsmöglichkeiten gibt es?

Ist mein erster Fall in diesem Bereich.
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