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Fehlende Elementarschadenversicherung
07.11.2007, 15:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2007 15:35 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Ich habe auch zwei Fundstellen, aber kein schwebendes Verfahren:
FinMin Niedersachsen 20.8.2002, S 2284 - 255 - 35
Hochwasserschäden, fehlende Elementarversicherung

……..
Bei den durch die Regenfälle und Überschwemmungen unmittelbar geschädigten Stpfl. ist der Abzug der o.a. Aufwendungen für die Schadensbeseitigung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der R 187 EStR nicht wegen einer fehlenden Versicherung gegen Hochwasserschäden zu versagen. Eine sog. Elementarversicherung stellt keine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit i.S. der R 187 Nr. 7 EStR dar……


FinMin Bayern 24.7.2007, 37 - S 1915 - 009 - 28 878/07
Oberfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Niederbayern,
Unwetterschäden, steuerliche Maßnahmen
4.5 Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus können im Rahmen von R 33.2 EStR als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.


Mal sehen was das Finanzamt zurückschreibt.
Gruß
frankts
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RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - frankts - 07.11.2007 15:33

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