Fehlende Elementarschadenversicherung
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06.11.2007, 21:14
Beitrag: #2
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RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
frankts schrieb:"Regionaler" Starkniederschlag-Einfamhaus liegt oben an leichtem Hang, säuft aber trotzdem ab. FA lehnt Aufwendungen als außergew. Belastung (wie immer) ohne rechtliches Gehör mit Hinweis auf fehlende Elemtarschadenversicherung ab. Wie wär es damit http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950104.HTM "1. Auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand können Aufwendungen i. S. von § 33 EStG sein. 2. Voraussetzung dafür ist, daß der Vermögensgegenstand für den Steuerpflichtigen von existentiell wichtiger Bedeutung ist, keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar und realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind. Eine Berücksichtigung scheidet auch dann aus, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat. 3. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung bei unverschuldet eingetretenen Schäden am selbstgenutzten Einfamilienhaus." mfg Dr. H.C. Freak |
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Fehlende Elementarschadenversicherung - frankts - 30.10.2007, 20:49
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - Hans-Christian - 06.11.2007 21:14
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - frankts - 07.11.2007, 15:33
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - Hans-Christian - 07.11.2007, 16:09
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - frankts - 07.11.2007, 16:52
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - Opa - 07.11.2007, 16:59
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - Hans-Christian - 07.11.2007, 17:27
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