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Fehlende Elementarschadenversicherung
06.11.2007, 21:14
Beitrag: #2
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
frankts schrieb:"Regionaler" Starkniederschlag-Einfamhaus liegt oben an leichtem Hang, säuft aber trotzdem ab. FA lehnt Aufwendungen als außergew. Belastung (wie immer) ohne rechtliches Gehör mit Hinweis auf fehlende Elemtarschadenversicherung ab.
Der Betroffene ist m.E- zu recht stinksauer, da bei größeren Schadensreignissen, der Abzug immer von oben herab verfügt wird (z.B. FinMin Bayern, 24.7.2007, 37 - S 1915 - 009 - 28 878/07). Es soll dazu etwas beim BFH liegen - ich finde bloß leider nichts. Hat jemand eine Idee?
Überflutungen sind in diesem Gebiet absolut unüblich, eine Elem.Versicherung daher auch dort absolut unüblich (jetzt nicht mehr).
einen schönen abend noch
frankts


Wie wär es damit http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950104.HTM

"1. Auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand können Aufwendungen i. S. von § 33 EStG sein.

2. Voraussetzung dafür ist, daß der Vermögensgegenstand für den Steuerpflichtigen von existentiell wichtiger Bedeutung ist, keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar und realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind. Eine Berücksichtigung scheidet auch dann aus, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.

3. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung bei unverschuldet eingetretenen Schäden am selbstgenutzten Einfamilienhaus."

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Fehlende Elementarschadenversicherung - Hans-Christian - 06.11.2007 21:14

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