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Unterhaltsverpflichtung Kind
06.11.2007, 20:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2007 20:55 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Opa schrieb:...
Nun habe ich eine Berechnung der Familienkasse, daß der Kindesvater aufgrund geringem Einkommen und weiterer Verpflichtungen nur 13,- mtl. bzw. ab Okt. 0,- zu zahlen hat. Hat er nun trotzdem Anspruch auf hälftigen Ki FB? Er zahlt zwar die 13,-, aber das ist bei einem 18-jährigen doch ein Witz.

Viele Grüße

Ja Opa er hat Anspruch auf den Hälftigen, siehe hier

"Besteht keine Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, z. B. weil der andere Elternteil mangels ausreichender eigener Mittel nicht leistungsfähig ist"

obwohl im der Hälftige möglicherweise überhaupt nicht nützt.

Dafür rückst du mir das "c" wieder auf die richtige Stelle, einverstanden?WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsverpflichtung Kind - Opa - 06.11.2007, 19:43
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind - Hans-Christian - 06.11.2007 20:41

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