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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
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25.07.2012, 17:29
Beitrag: #9
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
(20.07.2012 16:46)Clematis schrieb: ... Die Erklärungspflicht ergibt sich aus § 153 BewG ivm §§ 149 ff AO. [b]Die von Ihnen am [DATUM] eingereichte Erklärung zur Feststellung des Werts eines Anteils an Betriebsvermögen wurde ohne Verpflichtung abgegeben. Sie werden daher aus verfahrensrechtlichen Gründen hiermit nachträglich zur Erklärungsabgabe aufgefordert. ... Ich tippe auf Sicherstellung der Anwendbarkeit von § 370 Abs 1 Nr 2 AO, weil der Pflichtwidrigkeit verlangt. Eine solche Pflicht hatte jedoch bis zum obigen (formlosen) Textbaustein (vgl § 31 Abs 1 Satz 1 ErbStG) nicht bestanden. |
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 20.07.2012, 16:46
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - höfner501 - 20.07.2012, 18:05
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