20.07.2012, 16:46
Mandant wurde zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung aufgefordert.
Zur Erbmasse gehörte auch eine Beteiligung an einer GbR.
DAher habe ich mit der ErbSt-Erklärung eine Erklärung zur Feststellung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen eingereicht.
Heute kommt ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt, das mich verwirrt.
Text:
Was die mir sagen wollen ist klar-nur wieso? Und was bedeutet das für mich? Vielleicht steh ich auch grad furchtbar auf dem Schlauch?
Zur Erbmasse gehörte auch eine Beteiligung an einer GbR.
DAher habe ich mit der ErbSt-Erklärung eine Erklärung zur Feststellung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen eingereicht.
Heute kommt ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt, das mich verwirrt.
Text:
Zitat:Zur Durchführung einer anderen gesonderten bzw einheitlichen und gesonderten Feststellung im Sinne des § 151 Abs 1 BewG ist eine gesonderte/einheitliche und gesonderte Feststellung des Werts der Anteile am Betriebsvermögen (§ 97 Abs 1a BewG), § Abs Satz 1 Nr. 2 BewG, der folgenden Gesellschaft auf den Bewertungsstichtag durchzuführen.
Hierzu sind Erklärungsvordrucke auszufüllen und einzureichen. Die Erklärungspflicht ergibt sich aus § 153 BewG ivm §§ 149 ff AO. Die von Ihnen am [DATUM] eingereichte Erklärung zur Feststellung des Werts eines Anteils an Betriebsvermögen wurde ohne Verpflichtung abgegeben. Sie werden daher aus verfahrensrechtlichen Gründen hiermit nachträglich zur Erklärungsabgabe aufgefordert. Sie müssen aber keine erneute Feststellungserklärung abgeben, die eingereichte Erklärung wird dem Feststellungsverfahren zugrunde gelegt.
Was die mir sagen wollen ist klar-nur wieso? Und was bedeutet das für mich? Vielleicht steh ich auch grad furchtbar auf dem Schlauch?