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Anlage U
25.07.2012, 14:46
Beitrag: #1
Anlage U
Mandant reicht Anlage U ein mit 2.500,-, die er auch gezahlt hat.
Gleichzeitig reicht er noch einen Zahlungsnachweis ein mit 1.500,- steuerl. Ausgleichszahlung an die unterhaltene Person für Vorjahre.
FA erkennt nur die 2.500,- an. Muss er nun eine korrigierte Anlage U bei seiner EX erwirken?
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Anlage U - Opa - 25.07.2012 14:46
RE: Anlage U - Uwe - 25.07.2012, 15:01
RE: Anlage U - Jive - 25.07.2012, 15:45

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