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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
20.07.2012, 19:27
Beitrag: #3
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
Ja ich verstehs auch nicht...und ist ja auch nicht das erste Mal dass ich das so mache-zu einer ErbStErklärung gehört immer irgendeine Feststellungserklärung? Aber so einen Text hab ich noch nie bekommen.
Ich versteh denn Sinn des Schreibens nicht?!

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LG
Clematis
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 20.07.2012 19:27

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