Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
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20.07.2012, 19:27
Beitrag: #3
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
Ja ich verstehs auch nicht...und ist ja auch nicht das erste Mal dass ich das so mache-zu einer ErbStErklärung gehört immer irgendeine Feststellungserklärung? Aber so einen Text hab ich noch nie bekommen.
Ich versteh denn Sinn des Schreibens nicht?! ----------------- LG Clematis |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 20.07.2012, 16:46
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - höfner501 - 20.07.2012, 18:05
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 20.07.2012 19:27
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Opa - 21.07.2012, 10:55
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 21.07.2012, 11:38
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - ecro - 23.07.2012, 15:37
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 24.07.2012, 06:14
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - tosch - 24.07.2012, 09:28
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - showbee - 25.07.2012, 17:29
Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 25.07.2012, 19:01
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