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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
20.07.2012, 18:05
Beitrag: #2
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
Moment, soll das vielleicht heißen, dass du das Finanzamt rechts überholt hast? Ich verstehe gar nichts. Hätte das Finanzamt lieber erst so ne Erklärung gehabt und dich dann aufgefordert das zu tun, was du jetzt unaufgefordert aber zweckmäßig gemacht hast?

Stehe mindestens auf eine Kanalisationsrohr...

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - höfner501 - 20.07.2012 18:05

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