Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
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20.07.2012, 16:46
Beitrag: #1
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung
Mandant wurde zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung aufgefordert.
Zur Erbmasse gehörte auch eine Beteiligung an einer GbR. DAher habe ich mit der ErbSt-Erklärung eine Erklärung zur Feststellung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen eingereicht. Heute kommt ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt, das mich verwirrt. Text: Zitat:Zur Durchführung einer anderen gesonderten bzw einheitlichen und gesonderten Feststellung im Sinne des § 151 Abs 1 BewG ist eine gesonderte/einheitliche und gesonderte Feststellung des Werts der Anteile am Betriebsvermögen (§ 97 Abs 1a BewG), § Abs Satz 1 Nr. 2 BewG, der folgenden Gesellschaft auf den Bewertungsstichtag durchzuführen. Was die mir sagen wollen ist klar-nur wieso? Und was bedeutet das für mich? Vielleicht steh ich auch grad furchtbar auf dem Schlauch? ----------------- LG Clematis |
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Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - Clematis - 20.07.2012 16:46
RE: Verpflichtung zur Einreichung einer Feststellungserklärung - höfner501 - 20.07.2012, 18:05
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