Fremdwährung
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12.07.2012, 21:17
Beitrag: #1
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Fremdwährung
Hallo,
schon wieder ich ![]() In der HB kommt der § 256a zur Anwendungen - klappe zu, affe tod! Also Stand zum 31.12. 120 CHF = 100 Euro und das steht dann auch in der HB. Bisher wurde wie oben beschrieben vorgegangen,so dass erst bei Überweisung auf ein inländische Konto Kursgewinne bzw. Kursverluste realisiert worden sind. Halt ich sogar für richtig -> § 6 EStG nicht höher als AK bewerten. Aber muss man das wirklich so machen? Wie ist das ganze zu bewerten in der StB? Das zweite Problem ist, wenn dem so wäre, dann wäre meine Konto in der HB im Soll (Guthaben) und in der StB im Haben (Verbindlichkeit). Kann doch nicht sein oder? Grüße und Danke für Hilfe |
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Fremdwährung - Cloud - 12.07.2012 21:17
RE: Fremdwährung - höfner501 - 13.07.2012, 08:42
RE: Fremdwährung - Cloud - 13.07.2012, 18:01
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