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Fremdwährung - Cloud - 12.07.2012 21:17 Hallo, schon wieder ich ![]() In der HB kommt der § 256a zur Anwendungen - klappe zu, affe tod! Also Stand zum 31.12. 120 CHF = 100 Euro und das steht dann auch in der HB. Bisher wurde wie oben beschrieben vorgegangen,so dass erst bei Überweisung auf ein inländische Konto Kursgewinne bzw. Kursverluste realisiert worden sind. Halt ich sogar für richtig -> § 6 EStG nicht höher als AK bewerten. Aber muss man das wirklich so machen? Wie ist das ganze zu bewerten in der StB? Das zweite Problem ist, wenn dem so wäre, dann wäre meine Konto in der HB im Soll (Guthaben) und in der StB im Haben (Verbindlichkeit). Kann doch nicht sein oder? Grüße und Danke für Hilfe RE: Fremdwährung - höfner501 - 13.07.2012 08:42 Soll ich erhlich sein? Ich mache da keinen Unterschied in der Steuerbilanz. Bei uns wird das so handgehabt. Rechnung zum amtlichen Umrechnungskurs (wg. USt): Ford/Erlös Zahlung zum tatsächlichen Kurs: Bank/Ford Zum Monatsende wird dann das Bankkonto bewertet und halt ein Währungsgewinn oder Verlust ermittelt. Bislang gab es da noch keine Probleme. Teilweise verwenden wir statt der monatlich festgelegten Umrechnungskurse auch die tatsächlichen lt. EZB, kommt auf die Höhe der Beträge drauf an und was der Mandant aus seinen Zahlen herauslesen will. RE: Fremdwährung - Cloud - 13.07.2012 18:01 hallo höfner, ich werd es wohl auch so machen. Ist den Aufwand nicht wert. Grüße |