§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
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11.07.2012, 17:14
Beitrag: #5
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RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
Also wie immer wenn ich was auf den Tisch bekomme entwickelt sich das immer weiter, als ich eigentlich will
Lt. Notarvertrag vom 27.03. wurde die Geschäftsanteilsabtretung durchgeführt. In den ergänzenden Bestimmungen erfolgt der Übergang Nutzen/Lasten schuldrechtlich zum 01.01.2010. Im gleichen Zeitpunkt geht insbesondere das Gewinnbezugsrecht mit über.... Habe ich im Hinblick auf den 8c nun den 01.01. oder den 27.03. ? ... ich würde sagen 01.01., da dies der BNL-Übergang ist. |
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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 13:13
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - höfner501 - 11.07.2012, 13:16
§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - showbee - 11.07.2012, 13:24
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 13:37
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012 17:14
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