§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
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11.07.2012, 13:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2012 13:39 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #4
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RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
THX euch
Der Erwerber hatte mit der Vor-GmbH nichts zu tun. Die GmbH wurde umfirmiert und es gab einen Branchenwechsel. Also unterjähriger Verlustabzug dürfte kein Thema sein. Ich habe nun folgende Berechnung mit Beispielzahlen (Beteiligungserwerb ist der 01.01.2010): Verlustvortrag zum 31.12.2009 -40.000,00 EUR davon Verlustabzugsverbot nach §8c (1) Satz 1 KStG 50% 20.000,00 EUR verbleibender Verlustvortrag 01.01.2010 -20.000,00 EUR steuerlicher Verlust des Jahres 2010 -10.000,00 EUR verbleibender Verlustvortrag 31.12.2010 -30.000,00EUR Änderungen in der Beteiligung wirds keine mehr geben. Ist eine 2-Mann GmbH... Also ausser sie zerstreiten sich Problem ist, dass das FA den Verlustvortrag nicht gekürzt hat, obwohl der Beteiligungserwerb wohl angezeigt wurde. Ich möchte zur Sicherheit den korrekten Stand berechnen um dies unserem Mandanten mitzuteilen... Bevor irgendwann ne Bombe einschlägt Im Oktober geht endlich die Fortbildung zum Fachwirt los... dem fiebere ich schon richtig entgegen |
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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 13:13
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - höfner501 - 11.07.2012, 13:16
§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - showbee - 11.07.2012, 13:24
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012 13:37
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 17:14
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