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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
11.07.2012, 13:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2012 13:39 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #4
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
THX euch

Der Erwerber hatte mit der Vor-GmbH nichts zu tun. Die GmbH wurde umfirmiert und es gab einen Branchenwechsel. Also unterjähriger Verlustabzug dürfte kein Thema sein. Ich habe nun folgende Berechnung mit Beispielzahlen (Beteiligungserwerb ist der 01.01.2010):

Verlustvortrag zum 31.12.2009 -40.000,00 EUR
davon Verlustabzugsverbot nach §8c (1) Satz 1 KStG 50% 20.000,00 EUR
verbleibender Verlustvortrag 01.01.2010 -20.000,00 EUR
steuerlicher Verlust des Jahres 2010 -10.000,00 EUR
verbleibender Verlustvortrag 31.12.2010 -30.000,00EUR


Änderungen in der Beteiligung wirds keine mehr geben. Ist eine 2-Mann GmbH... Also ausser sie zerstreiten sich Big Grin

Problem ist, dass das FA den Verlustvortrag nicht gekürzt hat, obwohl der Beteiligungserwerb wohl angezeigt wurde. Ich möchte zur Sicherheit den korrekten Stand berechnen um dies unserem Mandanten mitzuteilen... Bevor irgendwann ne Bombe einschlägt Smile

Im Oktober geht endlich die Fortbildung zum Fachwirt los... dem fiebere ich schon richtig entgegen Smile
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RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012 13:37

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