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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
11.07.2012, 13:24
Beitrag: #3
§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
Ja, ggf kommt nach der Rspr aber unterjährige Verlustnutzung noch in Betracht. In jedem Fall ist für 5 Jahre dann kein einziger Anteil mehr bewegbar!
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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - showbee - 11.07.2012 13:24

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