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Vorsteueraufteilungsschluessel
02.07.2012, 20:51
Beitrag: #2
RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
Im Standardfall werden den Kapitalerträgen kaum vorsteuerbelastete Aufwendungen wirtschaftlich zuzurechnen sein (jedenfalls wenn es sich um normale Geldanlagen handelt).

Grundsätzlich ist die Aufteilung der Vorsteuern nach wirtschaftlicher Zurechnung, ggf. auch im Schätzweg vorzunehmen. Eine Orientierung an den der Höhe der Umsätze ist dabei nur eine Auffanglösung (siehe § 15 Abs. 4 UStG).

Man muss sich also immer die Frage stellen, welche Vorsteuern mit welchen Umsätzen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel - meyer - 02.07.2012 20:51

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