Hallo,
schonmals danke für den neuen Input von euch :-)
In vorliegendem Fall ist es eventuell "alles etwas anderst", denn der Mandant legt einen zweistelligen Mio Betrag (aus dem Verkauf von GmbH Anteilen) an und erzielt dadurch durch den Kauf und Verkauf von ca. 150-200 Geldanlagen ca. 1 Mio an Ertrag.
Die restlichen Erlöse stammen aus einer vermieteten Immobilie (ust-frei) und einer PV Anlage (pflichtig).
Das Fahrzeug braucht er z.B. auch um damit zur 100 km entfernten Privatbank zu fahren.
Ich verstehe die Argumentation des Prüfers irgendswie auch.
Aber es scheint so wie wenn man sich auf einen für beide Seiten annehmenbaren Kompromiss einigen könnte.
Ich halte euch auf dem Laufenden...
(03.07.2012 10:15)showbee schrieb: [ -> ]Zinsen/Dividenden sind Umsätze, wenn sie im Unternehmen anfallen; werden aber ausdrücklich steuerfrei gestellt. Schau dir mal § 4 Nr 8 Bstb a und f an ...
Hallo Showbee...
Gilt 4 Nr. 8 UStG nicht nur wenn ich z.B. eine Bank bin.
Bei der GmbH handelt es sich um ein Unternehmen welches lediglich das eigene Vermögen durch Geldanlagen vermehren will.
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8.a)die Gewährung und die Vermittlung von Krediten,
b)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,
c)die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,
d)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren,
e)die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,
f)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,
g)die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,
h)die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
i)die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;
j)(weggefallen)
k)(weggefallen)