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Aufwandsspende für Hochschultätigkeit
02.07.2012, 09:11
Beitrag: #12
RE: Aufwandsspende für Hochschultätigkeit
finde ich nicht.... ich bin auch der Meinung, dass es sich hierbei um eine ganz normale Barspende handeln müsste.

Eine Aufwandsspende liegt doch m.E. nur vor in Höhe des Aufwandes des X.

die dem X zustehende Vergütung ist aber Aufwand der Uni.

X hat also Anspruch auf eine Vergütung über 500 €

X muss also die 500 € ganz normal versteuern und bekommt eine BArspendenbescheinigung über 500 €

Das läuft also so, als hätte er das Geld bekommen, und dann zurückgespendet.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Aufwandsspende für Hochschultätigkeit - Jive - 02.07.2012 09:11

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