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Aufwandsspende für Hochschultätigkeit
30.06.2012, 16:23
Beitrag: #10
RE: Aufwandsspende für Hochschultätigkeit
(29.06.2012 11:37)showbee schrieb:  Wenn X an einer staatlichen Uni einen Lehrauftrag hat und auf Vergütung (nach Uni-Satzung fixiert) schriftlich verzichtet, dann müsste es doch eine Aufwandsspende werden, oder?
Da habe ich etwas Bauchgrummeln.
Ist die eigene Leistung ein Aufwand?

Korrekt wäre doch:
X erbringt Leistung, rechnet darüber ab, versteuert den Erlös, spendet ihn und bekommt dafür die Spendenquittung.
Folglich: Einnahme entspricht Spende, per Saldo NULL

hier soll X, weil er auf die Einnahme verzichtet und genaugenommen nur der Hin- und Her- Zahlungsweg vermieden wird, Null Einnahmen, aber abziehbare Spenden in Höhe der "verhinderten" Einnahmen haben?
Und damit besser fahren als bei "normalem" Verlauf?
Das will mir nicht so recht einleuchten.

Es sei denn, X versteuert eine Vergütung, auf die er verzichtet hat. Rolleyes

Aber für mich klingt der beschriebene Sachverhalt nach: X will beides, die Vergütung nicht versteuern und trotzdem den Spendenabzug.
Das halte ich steuerlich nicht für korrekt.
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RE: Aufwandsspende für Hochschultätigkeit - tosch - 30.06.2012 16:23

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