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Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
20.06.2012, 16:16
Beitrag: #3
RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, das in meiner Vorbereitung auch so gemacht zu haben. Begründung hierfür liegt wohl in einer entsprechenden Anwendung des StR im HR, da der Gläubigerschutzgedanke nicht verletzt wird.

Finde hierfür auf die schnelle keine Fundstelle.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze - Taxman - 20.06.2012 16:16

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