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Verlustfeststellung Studium
19.06.2012, 08:21
Beitrag: #6
RE: Verlustfeststellung Studium
Nach allem, was ich so bisher gelesen habe (z.B. Frotscher §10d Rz.89a, DStR 2011, S.345), gilt der neue §10d EStG aber nur, wenn es bisher einen bestandskräftigen ESt-Bescheid gab. Den habe ich aber nicht. Der Gesetzgeber wollte nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs.318/10) das BFH-Urteil vom 17.09.2008, IX R 70/06 aushebeln, in dem ein bestandskräftiger Bescheid vorlag.
So klar ist das Ganze wohl nicht.
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RE: Verlustfeststellung Studium - Uwe - 18.06.2012, 17:08
RE: Verlustfeststellung Studium - Opa - 18.06.2012, 17:56
RE: Verlustfeststellung Studium - Eisvogel - 19.06.2012 08:21

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