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Verlustfeststellung Studium
18.06.2012, 18:30
Beitrag: #4
RE: Verlustfeststellung Studium
Erfahrung nicht, aber ein zu erwartendes Problem ist der gänderte 10d EStG, der für die Verlustfeststellung grundsätzlich die Berücksichtigung in einem ESt-Bescheid fordert.

Für Verlustfeststellungen greift zwar grundsätzlich die Anlaufhemmung, das würde aber nichts nützen, wenn in jedem Fall zunächst eine Einkommensteuerveranlagung erfolgen muss, für die ggf. keine Anlaufhemmung greift.

M. W. sind die Meinungen in der bisherigen schmalen Kommentierung, die auch den neuen 10d berücksichtigt, zu der Frage, was mit der Verlustfeststellung ist, wenn nur wegen Verjährung kein ESt-Bescheid mehr ergehen kann, geteilt.

Vielleicht weiß ja jemand von der FA-Seite, wie das derzeit die Verwaltung handhabt (ich vermute, die handhabt das profiskalisch).
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RE: Verlustfeststellung Studium - Uwe - 18.06.2012, 17:08
RE: Verlustfeststellung Studium - Opa - 18.06.2012, 17:56
RE: Verlustfeststellung Studium - meyer - 18.06.2012 18:30

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