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Zufluss Metallkonto
15.06.2012, 12:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2012 12:33 von Vorwitzig.)
Beitrag: #6
RE: Zufluss Metallkonto
Die Scheideanstalten erteilen normalerweise nur eine Rechnung über den Scheidevorgang. Das eingesandte Silber, welches die Scheideanstalt geschieden hat und auf dem Gewichtskonto gutgeschrieben hat, gehört vor und nach dem Scheidevorgang dem Unternehmer, der das Material eingeschickt hat. Ein Eigentumswechsel findet nicht statt.

Der Unternehmer kann über das Silber verfügen, es verkaufen, es sich schicken lassen etc.

Wenn er das Silber verkauft, dann ist das eine ust-pflichtige BE. Wenn er sich das Silber schicken läßt, dann ist das umsatz- und ertragssteuerlich ein neutraler Vorgang, weil er sich sein Eigentum schicken lässt.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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