Hinterziehungstatbestand?
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06.06.2012, 21:51
Beitrag: #15
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RE: Hinterziehungstatbestand?
Das FG prüft implizit die Strafrechtsnorm, es entscheidet iE nur über Festsetzungsverjährung und Zinsen. Über die Strafbarkeit entscheide die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Bspw kann das Schöffengericht freisprechen (bspw wegen Verwertungsverbot) und das FG geht dennoch von Hinterziehung aus und weist Klage gg Zinsfestsetzung ab. |
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