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Hinterziehungstatbestand?
06.06.2012, 20:58
Beitrag: #14
RE: Hinterziehungstatbestand?
(06.06.2012 17:34)showbee schrieb:  Auch der Tatnachweis muss nicht von der ordentlichen Gerichtsbarkeit geführt werden, auch hier ist FinVerw. / FG'erichtsbarkeit am Zuge und muss zu der Ãœberzeugung gelangen, dass Hinterziehung vorlag. Dies und mehr nicht.
Das ist richtig.
[/quote]

Ihr werft hier mein Rechtsempfinden umher. Könhte mir hier mal jemand die Strafgesetz-Kompentenz eines FG erläutern?

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RE: Hinterziehungstatbestand? - meyer - 05.06.2012, 20:39
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