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GewStG 2008
31.10.2007, 20:57
Beitrag: #6
RE: GewStG 2008
Danke, soweit verstanden und auch klar.

Da ich ja nun in einem Stadtstaat tätig bin, erstellen wir den Gewerbesteuermessbetragsbescheid und den Gewerbesteuerbescheid gleichzeitig.

Beim "Experimentieren" am PC habe ich festgestellt, dass sich folgendes ergibt:

Sage ich dem PC, dass der Antrag nicht vorliegt, setzt er die VZ ungefähr doppelt so hoch fest als wenn der Antrag vorliegt.
Woraus ergibt sich das ?
Ich habe noch keine Gesetzesfundstelle entdeckt.......

Und bei der Festsetzung von VZ muss ich dem PC mitteilen, ob dieser Antrag nun vorliegt oder nicht.

Sage ich dem PC, dass der Antrag nicht vorliegt, kommt automatisch ein Erläuterungstext im Bescheid, dass der Stpfl. auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck die neue Rechtslage beantragen kann.
Warum sollte er das nicht tun ?

Ich habe noch keine Antwort auf diese beiden Fragen entdecken können....
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GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 18:09
RE: GewStG 2008 - Catja - 31.10.2007, 18:47
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