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GewStG 2008
31.10.2007, 19:39
Beitrag: #5
RE: GewStG 2008
Hallo,

sinngemäß:

Die GewSt-VZ werden doch anhand alter Besteuerungsgrundlagen für die Zukunft festgesetzt.
Momentan stehen für 2008 Vorauszahlungen auf Datenbasis 2006 oder gar noch 2005.

Durch die Änderungungen in 2008, wäre die Datenbasis aber eine andere. In der Folge käme es, bei der Gewerbesteuer-Veranlagung dann zu Nachzahlungen.

Die Passage bedeutet nun, dass der Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, auf Antrag, mit dem genannten Formular, seine Vorauszahlungen für 2008 aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage neu festsetzen zu lassen.
Tut er dies nicht, bleibt es bei den Vorauszahlungen aufgrund alter Datenbasis.

Sprich, die Gemeinden bei der Festsetzung und die Finanzverwaltung bei der Bescheidung der Messbeträge, werden von sich aus nicht tätig aufgrund der geänderten Gesetzeslage 2008.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 18:09
RE: GewStG 2008 - Catja - 31.10.2007, 18:47
RE: GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 19:08
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