Hinterziehungstatbestand?
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06.06.2012, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 15:30 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: Hinterziehungstatbestand?
@ ecro
Mit "im Zweifel" meinte ich, dass in dem Fall strafrechtlich nichts passieren kann, egal, wie man den Vorgang wertet. Ob es ein 153er Vorgang ist (bei dem man natürlich keine Selbstanzeige hat), oder eine Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung oder gar bei Steuerhinterziehung ist ja gerade die streitige Frage. Ist man sicher, in den letzteren Fällen, die Voraussetzungen für die Strafbefreiung zu erfüllen, besteht nicht das Risiko, dass das FA einem Ärger und Aufwand machen kann, indem es den Fall hoch aufhängt. Es hat also kein entsprechendes Druckmittel, um einen von einem Einspruch gegen den Zinsbescheid abzuhalten (ich weiß, offiziell haben die Vorgänge nichts miteinander zu tun). |
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